Was er für Sie als Arbeitgeber bedeutet
Am 27. September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Dieses Ja an der Urne erfordert Änderungen im Schweizer Sozial- und Arbeitsrecht.
Auch Sie als Personalverantwortlicher sind gefragt. Ihre Personalabteilung wird sich demnächst mit Vätern, die bald Väter werden oder gerade Väter geworden sind, und mit zahlreichen Fragen beschäftigen: Kann ich den Vaterschaftsurlaub verschieben? Habe ich Anspruch auf Gehaltsfortzahlung? Besteht während des Vaterschaftsurlaubs Kündigungsschutz?
Wieder Ärger mit der Bank oder der Sozialversicherung bezüglich der Lohnzahlungen? Unternehmen können solche bürokratischen Belastungen leicht vermeiden. Beim Payrolling übernehmen temporäre Büros die Lohnbuchhaltung für das gesamte Stammpersonal eines Unternehmens zu einem schlanken Preis. Eines ist sicher: Die Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben ihr Geld pünktlich und zuverlässig auf ihren Konten und Sie haben keinen Ärger mehr mit der Verwaltung der Lohnzahlungen. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
- Einführung in den Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
- Änderungen in der Lohnbuchhaltung
- Administratives gegenüber der Ausgleichskasse
- Arbeitsrechtliche Aspekte