Wohl kaum jemand hätte zum Jahreswechsel des Trainings 2019/2020 gedacht, dass das laufende Jahr so viele Überraschungen bereithält. Planungssicherheit wird gegen Flexibilität, Einsatzbereitschaft und permanente Wissenserweiterung getauscht. Die Corona-Krise stellt unsere Kunden und uns vor neue Herausforderungen, während die Umsetzung kurzfristig beschlossener Gesetzesänderungen unseren Arbeitsalltag bestimmt.
Von HR wird in dieser Zeit ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz verlangt. Die Hausaufgaben sind umso größer, wenn Kurzarbeit im Unternehmen noch keine Rolle gespielt hat. Mit dem Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung stellen unsere Kunden zwar sicher, dass die Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt durchgeführt wird und die entsprechenden fachlichen Qualifikationen vorhanden sind, aber es entbindet sie nicht von der Pflicht, den Gestaltungsrahmen für die Umsetzung der Kurzarbeit im eigenen Unternehmen zu definieren. Aber wissen sie, welche Auswirkungen ihre Formulierungen in der Lohnabrechnung haben? Am Beispiel der Kurzarbeit und des vereinbarten Arbeitgeberzuschusses zeigt sich oft, dass Vorstellung und Realität auseinanderklaffen. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Darüber hinaus schaffen einzelne Sonderregelungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, zusätzlichen Aufwand und damit auch ein erhöhtes Risiko in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Solche Individualitäten gibt es genug und in einigen Fällen gibt es bereits unterschiedliche Behandlungen zwischen Unternehmensstandorten.