Corona-Erwerbsersatz nach Covid-19-Gesetz
Am 04. November hat der Bundesrat weitere Personengruppen in den Kreis der Corna-Erwerbsersatz-Berechtigten aufgenommen. Neu haben Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Betriebsschliessung, bei Veranstaltungsverboten und bei massgeblichen Umsatzeinbussen die Möglichkeit, Corona-Erwerbsersatz zu erhalten. Zudem sollen Sportklubs unterstützt werden und Bundesrat Alain Berset sucht in den nächsten Tagen das Gespräch mit Vertretern der Kulturbranche.
Viele Unternehmer hat die andauernde Gesundheitskrise hart getroffen. Damit es unter Selbstständigen nicht zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosenquote kommt, bietet der Bund Hilfe in Form von Erwerbsersatz an. Die anfangs beschlossenen Massnahmen, um erleichtert Erwerbsersatz beantragen zu können, sind mittlerweile schon wieder ausgelaufen. Neu gibt das seit September aktive Covid-19-Gesetz vor, wer Anspruch auf Erwerbsersatz hat.
Neu auf der Liste der Erwerbsersatz-Berechtigten
Das Covid-19-Gesetz regelt die Fortführung von Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Folgende Personen, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Corona-Virus eingeschränkt ist, können Corona-Erwerbsersatz beziehen:
- Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Betriebsschliessung
- Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Veranstaltungsverbot
- Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung mit massgeblicher Umsatzeinbusse
Verordnung über Härtefallmassnahmen
Das Parlament hat in der Herbstsession die Möglichkeit einer Beteiligung des Bundes an kantonalen Härtefallhilfen für besonders stark Corona-geschädigte Betriebe beschlossen. Vor allem Betriebe aus der Event- und Reisebranche sind betroffen. Der Bund soll sich dabei zu 50 Prozent an den Ausgaben der Kantone für Härtefälle beteiligen. Gemäss Art. 5 der Covid-19-Härtefallverordnung haben Unternehmen , deren Umsatz im 2020 mehr als 40 Prozent unter dem durchschnittlichen Jahresumsatz der Jahre 2018 und 2019 liegt, Anspruch auf Hilfeleistungen. Der Umsatz 2020 berechnet sich aus dem Wert der verkauften Waren und der erbrachten Dienstleistungen zuzüglich der für die Periode 2020 erhaltenen Entschädigungen für Kurzarbeit und Covid-Erwerbsersatz. Vorausgesetzt wird, dass das Unternehmen vor der Pandemie profitabel und überlebensfähig war.
Hilfe für Sport-Klubs beschlossen
Der Bund unterstützt Sportklubs mit einem Darlehen von total 350 Millionen Franken. Da in absehbarer Zeit keine Lockerung betreffend Besucher in Stadien stattfinden wird, sind die Klubs auf Unterstützung angewiesen. Auch die Möglichkeit von à-fonds-perdu-Beiträgen wird geprüft.
Die Unterstützung des Bund auf einen Blick
Folgendes Budget wurde für die Hilfe bewilligt (Stand November 2020)
Kurzarbeitsentschädigung | 20.2 Mrd. CHF |
Härtefallprogramme (Bund und Kantone je 200 Mio. CHF) | 0.4 Mrd. CHF |
Corona-Erwerbsersatz | 7.5 Mrd. CHF |
Profisport Mannschaften (Darlehen) | 350 Mio. CHF |
Breiten- und Leistungssport | 200 Mio. CHF |
Kultur | 410 Mio. CHF |
Printmedien | 37.9 Mio. CHF |
Öffentlicher Verkehr | 764 Mio. CHF |
Luftfahrt (Darlehen) | 1.620 Mrd. CHF |