Während Unternehmen zurzeit mit Arbeitsausfällen aufgrund von Omikron zu kämpfen haben, die Lieferketten immer noch stark verzögert sind und wir gespannt auf die nächsten Massnahmen des Bundesrats warten, sind einige Neuerungen ab 2022 eventuell etwas aus dem Fokus geraten. Wir zeigen Ihnen kurz und knapp die wichtigsten Gesetzesänderungen für dieses Jahr.
AHV-Reform
Zwar bleiben die Versicherungsbeiträge im Vergleich zum Jahr 2021 unverändert, sowohl was die AHV als auch was die BVG angeht, doch mit der AHV-Reform könnte zukünftig noch einiges auf uns zukommen:
- Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre und entsprechende Übergangsregelungen
- Flexiblere Bezugskonditionen mit Teilaufschub und Teilvorbezug
- Verschiedene Anreize für das Weiterführen der Erwerbstätigkeit ab 65
- Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8.1% (aktuell: 7.7%)
Die Referendumsfrist gilt bis zum 7. April 2022, wobei das Stimmvolk auf jeden Fall über die Erhöhung der Mehrwertsteuer abstimmen wird. Auch ohne Referendum muss die Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen werden, damit die Massnahmen der AHV-Reform in Kraft treten können.
Revidiertes Versicherungsgesetz
Bei den Versicherungen tut sich dieses Jahr auch einiges. Ab dem 1. Januar 2022 ist das revidierte Versicherungsgesetz in Kraft getreten. Neu gilt etwa ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss sowie die Kündigung per E-Mail. Ausserdem sollen Knebelverträgen mit Laufzeiten von mehr als drei Jahren der Garaus gemacht werden. Neu gilt, dass auch länger dauernde Verträge nach spätestens drei Jahren Laufzeit gekündigt werden können.
Die QR-Rechnung kommt – Jetzt aber wirklich!
Lange war davon die Rede, doch die Frist zur Umsetzung schien noch weit entfernt. Nun ist es aber soweit, die QR-Rechnung wird am 30. September 2022 Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt verlieren die roten und orangen Einzahlungsscheine ihre Gültigkeit und Unternehmen müssen dazu in der Lage sein, QR-Rechnungen ausstellen zu können.
Datenschutzgesetz verlangt schnelles Handeln
Zwar ist noch ungewiss, wann genau das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft tritt, doch bereits im Sommer könnte dies der Fall sein. Das macht ein Handeln jetzt schon notwendig, denn es ist keine Umstellungsfrist vorgesehen. Unternehmen sollten sich deshalb so früh wie möglich mit den Änderungen, die sowohl rechtliche Aspekte als auch die IT betreffen, befassen.
Der Gang aufs Amt wird teurer
Gleich zwei wichtige Anlaufstellen für Unternehmen erhöhen die Preise. Bei der Post zahlt man neu für die A-Post 1.10 CHF (statt früher 1 CHF) und für die B-Post 90 Rappen (statt früher 85 Rappen). Auch Betreibungen werden teurer. Wird ein Schuldner dazu aufgefordert, eine Betreibungsurkunde persönlich abzuholen, wird neu eine Gebühr von acht Franken fällig.
Neue Sorgfaltspflichten zum Schutz von Mensch und Umwelt
Für kleine Unternehmen zwar weniger relevant, aber trotzdem wichtig ist die Einführung der Bestimmung für besseren Schutz von Mensch und Umwelt per 1. Januar 2022. Sie sieht zwei wichtige Neuerungen vor
- Grosse Unternehmen in der Schweiz sind dazu verpflichtet, transparent über allfällige Risiken ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Dies betrifft die Bereiche Umwelt, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption.
- Unternehmen mit Risiken im Bereich Kinderarbeit und Konfliktmaterialien unterliegen einer strengen Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht.
Für die Umstellung bleibt Unternehmen ein Jahr Zeit, die Neuerungen müssen ab 2023 vollumfänglich eingehalten werden.
Quellen:
- AHV-Reform
- QR-Rechnung
- Datenschutzgesetz
- Stempelabgabe
- Bestimmungen für besseren Schutz von Mensch und Umwelt